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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2015 - 5 A 10556/15.OVG   

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https://dejure.org/2015,38002
OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2015 - 5 A 10556/15.OVG (https://dejure.org/2015,38002)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.11.2015 - 5 A 10556/15.OVG (https://dejure.org/2015,38002)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. November 2015 - 5 A 10556/15.OVG (https://dejure.org/2015,38002)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 78 Abs 1 PersVG RP, § 78 Abs 2 S 1 Nr 1 PersVG RP, § 78 Abs 2 S 1 Nr 3 PersVG RP
    Mitbestimmung bei Überprüfung der Eingruppierung von einzelnen Beschäftigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung des Personalrats hinsichtlich Überprüfung der Eingruppierung von einzelnen Beschäftigten ohne erfolgende Änderung

  • esovgrp.de

    LPersVG § 78,LPersVG § 78 Abs 1,LPersVG § 78 Abs 2,LPersVG § 78 Abs 2 S 1,LPersVG § 78 Abs 2 S 1 Nr 1,LPersVG § 78 Abs 2 S 1 Nr 3
    Änderung, Antrag, Auslegung, Eingruppierung, Funktion, Herabgruppierung, Höhergruppierung, Maßnahme, Maßnahmebegriff, Mitbestimmung, Mitbestimmungstatbestand, Personalrat, Überprüfung, Überprüfung der Eingruppierung, Übertragung, Übertragung einer Funktion, Umgruppierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Personalrats hinsichtlich Überprüfung der Eingruppierung von einzelnen Beschäftigten ohne erfolgende Änderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Zuweisung eines neuen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2015 - 5 A 10556/15
    Dies ergebe sich unter anderem aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 2011 (Az.: 6 P 23/10), in der das Gericht ausgeführt habe, dass der Begriff der Maßnahme in seinem sonst üblichen strengen Sinne kein tauglicher Maßstab sei, um mitbestimmungspflichtige Einreichungen von Arbeitnehmern im Fall der Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes auf Fälle zu begrenzen, in denen der Dienststellenleiter zu einer Höher- oder Herabgruppierung gelange.

    Danach ist unter einer Maßnahme im Sinne des Personalvertretungsrechts jede Handlung und Entscheidung zu verstehen, die den Rechtsstand der Beschäftigten berührt und auf eine Änderung des bestehenden Zustandes abzielt (Beschlüsse vom 4. November 2010 - 6 P 18.09 -, PersR 2011, 38 ; und vom 8. November 2011 - 6 P 23.10 -, BVerwGE 141, 134 [136]).

    Der vom Antragsteller für seine Rechtsauffassung herangezogene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 2011 (a. a. O.) betraf demgegenüber einen anderen Sachverhalt und ist als Einzelfallentscheidung zu betrachten.

  • BVerwG, 05.11.2010 - 6 P 18.09

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Allzuständigkeit des Personalrats;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2015 - 5 A 10556/15
    Danach ist unter einer Maßnahme im Sinne des Personalvertretungsrechts jede Handlung und Entscheidung zu verstehen, die den Rechtsstand der Beschäftigten berührt und auf eine Änderung des bestehenden Zustandes abzielt (Beschlüsse vom 4. November 2010 - 6 P 18.09 -, PersR 2011, 38 ; und vom 8. November 2011 - 6 P 23.10 -, BVerwGE 141, 134 [136]).
  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2015 - 5 A 10556/15
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Überprüfung einer bestehenden Eingruppierung aus Anlass der Übertragung neuer Aufgaben, die auf einem anderen, bisher noch nicht bewerteten, Arbeitsplatz anfallen, der Mitbestimmung unterliegt (vgl. auch Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 6 P 3.98 -, BVerwGE 110, 151 ff.), ist mit dem vorliegend zur Entscheidung stehenden Sachverhalt deshalb nicht vergleichbar.
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2015 - 5 A 10556/15
    Eine Umgruppierung findet nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nicht nur statt, wenn dem Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit zugewiesen wird, die den Tätigkeitsmerkmalen einer anderen Vergütungsgruppe entspricht, sondern auch, wenn sich bei gleichbleibender Tätigkeit des Arbeitnehmers die Vergütungsordnung ändert (BAG, Beschluss vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - BAGE 74, 10 [17] sowie Beschluss vom 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 -, juris Rn. 54).
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2015 - 5 A 10556/15
    Eine Umgruppierung findet nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nicht nur statt, wenn dem Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit zugewiesen wird, die den Tätigkeitsmerkmalen einer anderen Vergütungsgruppe entspricht, sondern auch, wenn sich bei gleichbleibender Tätigkeit des Arbeitnehmers die Vergütungsordnung ändert (BAG, Beschluss vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - BAGE 74, 10 [17] sowie Beschluss vom 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 -, juris Rn. 54).
  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2015 - 5 A 10556/15
    Dem Personalrat steht auch nicht die Befugnis zu, im Wege eines Initiativantrags die Höhergruppierung eines nach seiner Auffassung unrichtig eingestuften Beschäftigten durchzusetzen (Beschluss vom 13. Februar 1976 - 7 P 4.75 -, BVerwGE 50, 186 [195]).
  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 29/97

    Eingruppierung bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2015 - 5 A 10556/15
    Sie besteht in der Feststellung, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht oder nicht mehr den Merkmalen der Vergütungsgruppe entspricht, in die er bisher eingruppiert ist, sondern denen einer anderen (BAG, Beschluss vom 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 06.10.1992 - 6 P 22.90

    Personalvertretung - Höhergruppierung - Mitbestimmungsrecht des Personalrates -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2015 - 5 A 10556/15
    In einer späteren Entscheidung hat das Gericht hinsichtlich des Maßnahmebegriffs unterschieden: So sei die Frage, ob das Schweigen des Dienstherrn bei einer Höhergruppierung im Hinblick auf die früheren Zeiträume eine mitbestimmungspflichtige Ablehnung oder ein mitbestimmungsfreies Unterlassen darstellt, nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 6 P 22.90 -, ZBR 1993, 122).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 6 P 20.78

    Überprüfung von Arbeitsplätzen als Vorentscheidung einer Eingruppierung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2015 - 5 A 10556/15
    Dementsprechend steht dem Personalrat bei der Überprüfung der Arbeitsplätze auch kein Mitbestimmungs- oder Teilnahmerecht zu (vgl. Beschluss vom 6. Februar 1979 - 6 P 20.78 -, DVBl. 1979, 469).
  • BVerwG, 01.08.1983 - 6 P 8.81

    Antrag auf Beurlaubung - Dienstbezüge - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2015 - 5 A 10556/15
    Des Weiteren ist die Ablehnung des Antrags eines Beschäftigten, ihn ohne Dienstbezüge zu beurlauben, gleichfalls keine Maßnahme, welche die Mitbestimmung des Personalrats auslösen könnte (Beschluss vom 1. August 1983 - 6 P 8.81 -, ZBR 1984, 76).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2018 - 5 A 10062/18

    Ablehnung eines Antrags auf alternierende Telearbeit nicht

    Eine Kostenentscheidung entfällt, weil nach § 121 Abs. 2 LPersVG in Verbindung mit § 80 Abs. 1, § 2a ArbGG und § 2 Abs. 3 Satz 2 Gerichtskostengesetz vom Gericht keine Kosten erhoben werden und in dem objektiv ausgestalteten Beschlussverfahren außergerichtliche Kosten im Umkehrschluss aus § 12a ArbGG nicht zu erstatten sind (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. November 2015 - 5 A 10556/15.OVG -, juris Rdn. 28 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2019 - 18 LP 4/18

    Ablehnung; aktualisierte Einreihung; Beibehaltung; Beschäftigte; Bestätigung;

    Damit werde - wegen der Begrenzung auf die Sondersituation im Überleitungsjahr 2017 - entgegen der Ansicht des OVG Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 25.11.2015 - 5 A 10556/15 -) auch kein de-facto-Selbsteintrittsrecht des Personalrats bei bestehender Eingruppierung und fehlender Änderung des der Bewertung zugrundeliegenden Sachverhalts begründet.

    Die bloße Überprüfung von Arbeitsplätzen durch die Dienststelle anhand von Tätigkeitsmerkmalen und sonstigen Vorgaben der Vergütungsordnung, die nicht zu einer Änderung der Eingruppierung führt, stellt grundsätzlich keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.2.1979 - BVerwG 6 P 20.78 -, PersV 1980, 421, juris Rn. 16 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.11.2015 - 5 A 10556/15 -, PersV 2016, 150, juris Rn. 25).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2016 - 5 A 10374/16

    Zum Umfang der Rechte der Personalvertretung - Zur Mitbestimmung bei der

    Eine Kostenentscheidung entfällt, weil nach § 121 Abs. 2 LPersVG i.V.m. § 80 Abs. 1, § 2a ArbGG und § 2 Abs. 3 Satz 2 Gerichtskostengesetz vom Gericht keine Kosten erhoben werden und in dem objektiv ausgestalteten Beschlussverfahren außergerichtliche Kosten entsprechend dem Umkehrschluss aus § 12a ArbGG nicht zu erstatten sind (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. November 2015 - 5 A 10556/15.OVG -, juris Rn. 28; m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.2565

    Mitbestimmung bei Ein- oder Höhergruppierung

    Dafür spricht sowohl die bereits genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Höhergruppierung (vgl. BVerwG, B.v. 3.6.1977 - VII P 8.75 - BVerwGE 54, 92/97; ähnlich wie der Senat etwa auch OVG RhPf, B.v. 25.11.2015 - 5 A 10556/15 - PersV 2016, 150 Rn. 16) als auch die betriebsverfassungsrechtliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Umgruppierung (vgl. nur BAG, B.v. 10.12.2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187 Rn. 54).

    Diese Fragestellung, für die es nicht darauf ankommt, ob der Dienststellenleiter zu seiner Einschätzung, es solle bei der bisherigen Eingruppierung des Arbeitnehmers bleiben, die Personalvertretung um Zustimmung bittet (vgl. hierzu OVG RhPf, B.v. 25.11.2015 - 5 A 10556/15 - PersV 2016, 150) oder nicht (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 8.11.2011 - 6 P 23.10 - BVerwGE 141, 134), wird vom Senat für das bayerische Personalvertretungsrecht verneint.

  • LAG Düsseldorf, 20.11.2019 - 12 TaBV 44/19

    Umgruppierung; Überleitung in die neue Entgeltordnung des TVöD -B

    Die Kammer verkennt nicht, dass die Ablehnung eines Höhergruppierungsantrags bzw. die bloße Überprüfung der Eingruppierung des Beschäftigten grundsätzlich keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme im Sinne § 99 BetrVG ist (vgl. BVerwG 15.12.1972 - VII P 4.72, juris; OVG Rheinland-Pfalz 25.11.2015 - 5 A 10556/15, juris für das Personalvertretungsrecht).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 5 A 10073/20

    Personalvertretungsrecht -Mitbestimmung bei der Gewährung einer Amtszulage

    Eine Kostenentscheidung entfällt, weil nach § 121 Abs. 2 LPersVG in Verbindung mit § 80 Abs. 1, § 2a ArbGG und § 2 Abs. 3 Satz 2 Gerichtskostengesetz vom Gericht keine Kosten erhoben werden und in dem objektiv ausgestalteten Beschlussverfahren außergerichtliche Kosten entsprechend dem Umkehrschluss aus § 12a ArbGG nicht zu erstatten sind (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. November 2015 - 5 A 10556/15.OVG -, juris Rn. 28 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 24.09.2021 - 25 FL 109/18

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellung, Eingruppierung und

    Eine bloße Überprüfung ohne objektiven Anlass ist keine mitbestimmungspflichtige (Neu-)Eingruppierung (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 25.11.2015,5 A 10556/15, juris Rn. 19).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 5 A 10100/20

    Personalvertretungsrecht -Dienstpostenbewertungen für Beförderungen oder

    Eine Kostenentscheidung entfällt, weil nach § 121 Abs. 2 LPersVG in Verbindung mit § 80 Abs. 1, § 2a ArbGG und § 2 Abs. 3 Satz 2 Gerichtskostengesetz vom Gericht keine Kosten erhoben werden und in dem objektiv ausgestalteten Beschlussverfahren außergerichtliche Kosten entsprechend dem Umkehrschluss aus § 12a ArbGG nicht zu erstatten sind (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. November 2015 - 5 A 10556/15.OVG -, juris Rn. 28 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2018 - 5 A 11924/17

    Benachteiligung im Sinne des PersVG RP § 6

    Eine Kostenentscheidung entfällt, weil nach § 121 Abs. 2 LPersVG in Verbindung mit § 80 Abs. 1, § 2a ArbGG und § 2 Abs. 3 Satz 2 Gerichtskostengesetz vom Gericht keine Kosten erhoben werden und in dem objektiv ausgestalteten Beschlussverfahren außergerichtliche Kosten im Umkehrschluss aus § 12a ArbGG nicht zu erstatten sind (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. November 2015 - 5 A 10556/15.OVG -, juris Rdn. 28 m.w.N.).
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